VDE-AR-N 4101 Anforderung an Zählerplätze
Zum ersten September 2016 endet die Übergangsfrist für die Anforderungen an den Zählerplätzen. Damit werden die mindest Anforderungen für Zählerplätzen in Wohngebäuden mit Direktmessung und Betriebsströmen bis 63A definiert.
Im Detail bedeutet das:
- Die Zählerschränke müssen so ausgewählt werden, das intelligente Zähler nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) zum Einbau ermöglicht werden.
- Änderung des Aufbaus des Zählerplatzes
- Oberer Anschlussraum (OAR) mit einer Höhe von mind. 300mm
- Unterer Anschlussraum (UAR) mit 5-poligen Sammelschienensystem
- Ein Anschlusspunk Zählerplatz (APZ) muss in unmittelbarer nähe oder im Zählerschrank erfolgen
- Eine Kommunikation zwischen Zähler und dem Energieversorger zu gewährleisten muss eine RJ45-Buchse installiert werden