Halogenlampenverbot ab dem 01.09.2018 – EG-Verordnung

Halogenlampenverbot ab dem 01.09.2018

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Am 1.9.2018 tritt die sechste Stufe der EG-Verordnung 244/2009 in Kraft. Diese verbietet das Inverkehrbringen bestimmter ineffizienter Haushaltslampen mit ungebündeltem Licht. Die gute Nachricht: Mit stromsparenden, langlebigen und qualitativ hochwertigen LED-Lampen machen wir den Umstieg denkbar einfach.

Glühbirne - LED

Daran erkennen Sie die betroffenen Halogen-„Glühlampen“:

  • Die Lampen geben rundum Licht ab.
  • Die Kolben bestehen aus Glas.
  • Die Lampen werden ohne Trafo betrieben.
  • Die meisten Lampen haben den weitverbreiteten E27- oder einen E14-Schraubsockel.
  • Einsatzgebiet: insbesondere Allgemeinbeleuchtung, Stimmungsbeleuchtung, Eingangsbeleuchtung.

Diese Lampen sind vorerst noch erlaubt:

  • Produkte für Sonderzwecke, wie etwa Ofenlampen, für die es noch keinen angemessenen Ersatz mit alternativen, energiesparenden Technologien gibt.
  • Halogen-Lampentypen mit einem R7s-Sockel oder einem G9-Sockel.

Siehe auch Flyer

Quelle: Ledvance