Halogenlampenverbot ab dem 01.09.2018
Zeit zu wechseln:
Am 1.9.2018 tritt die sechste Stufe der EG-Verordnung 244/2009 in Kraft. Diese verbietet das Inverkehrbringen bestimmter ineffizienter Haushaltslampen mit ungebündeltem Licht. Die gute Nachricht: Mit stromsparenden, langlebigen und qualitativ hochwertigen LED-Lampen machen wir den Umstieg denkbar einfach.
Daran erkennen Sie die betroffenen Halogen-„Glühlampen“:
- Die Lampen geben rundum Licht ab.
- Die Kolben bestehen aus Glas.
- Die Lampen werden ohne Trafo betrieben.
- Die meisten Lampen haben den weitverbreiteten E27- oder einen E14-Schraubsockel.
- Einsatzgebiet: insbesondere Allgemeinbeleuchtung, Stimmungsbeleuchtung, Eingangsbeleuchtung.
Diese Lampen sind vorerst noch erlaubt:
- Produkte für Sonderzwecke, wie etwa Ofenlampen, für die es noch keinen angemessenen Ersatz mit alternativen, energiesparenden Technologien gibt.
- Halogen-Lampentypen mit einem R7s-Sockel oder einem G9-Sockel.
Siehe auch Flyer
Quelle: Ledvance